Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Meerbett GmbH
für die Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich und Stellung der Meerbett GmbH
(1) Die Meerbett GmbH (nachfolgend „Meerbett“) vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer (nachfolgend „Vermieter“). Der Mietvertrag über die jeweilige Unterkunft kommt ausschließlich zwischen dem Gast (nachfolgend „Mieter“) und dem jeweiligen Vermieter zustande.
(2) Meerbett handelt als Vertreter des Vermieters auf Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 611 BGB). Meerbett ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten haftet ausschließlich der jeweilige Vermieter.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen – unabhängig davon, ob diese über die Website www.meerbett.de, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über externe Buchungsportale erfolgen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Ferienunterkünfte auf der Website und in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Buchungsangebots.
(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs – sei es online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich – gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3) Der Mietvertrag kommt zustande, sobald Meerbett im Namen des Vermieters das Buchungsangebot durch schriftliche Buchungsbestätigung (z. B. per E-Mail) annimmt. In der Buchungsbestätigung wird der Vermieter namentlich benannt.
(4) Maßgeblich für Vertragsinhalt, Leistungsumfang und Preis ist ausschließlich die Buchungsbestätigung.
(5) Das Mietobjekt darf ausschließlich mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl genutzt werden. Kinder und Kleinkinder gelten als Personen. Bei Überbelegung ist Meerbett berechtigt, eine angemessene Nachzahlung für den betreffenden Zeitraum zu verlangen; die überzähligen Personen haben das Mietobjekt unverzüglich zu räumen.
(6) Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Meerbett unzulässig.
§ 3 Mietgegenstand und Nutzung
(1) Das Mietverhältnis umfasst das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Objekt in seinem jeweiligen Ausstattungszustand. Sämtliche Unterkünfte sind möbliert und mit einer Grundausstattung versehen.
(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist verbindlich. Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Mietminderung.
(3) Der Mietvertrag berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Räumlichkeiten des gebuchten Mietobjekts. Soweit zusätzliche Gemeinschaftseinrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Fitnessgeräte oder Waschküchen vorhanden sind, besteht hierauf kein vertraglicher Anspruch. Deren vorübergehende Nichterreichbarkeit berechtigt weder zur Stornierung noch zur Mietminderung.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen gesamtes Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen oder Mängel am Objekt oder an Einrichtungsgegenständen sind Meerbett unverzüglich anzuzeigen.
(5) Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch Meerbett und ausschließlich in den dafür freigegebenen Unterkünften mitgebracht werden. Die Mitnahme ist bei der Buchung anzumelden. Für sämtliche durch Haustiere verursachte Schäden haftet der Mieter. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden und sind von Betten, Polstermöbeln sowie Badezimmereinrichtungen fernzuhalten. Sämtliche Tierhaare und Hinterlassenschaften sind vor Abreise restlos zu beseitigen. Auch wenn eine Unterkunft nicht für Haustiere freigegeben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort zu einem früheren Zeitpunkt Tiere aufgehalten haben; hieraus ergibt sich kein Recht auf Stornierung oder Preisminderung.
(6) In als Nichtraucherunterkunft gekennzeichneten Objekten ist das Rauchen – einschließlich E-Zigaretten und Vapes – innerhalb der Räumlichkeiten nicht gestattet.
(7) Meerbett hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörenden Stellplatzes. Soweit dem Mieter ein Parkplatz zur Verfügung steht, wird dadurch kein Verwahrungsvertrag begründet. Für Verlust oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt übernimmt Meerbett keine Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das Laden von Elektrofahrzeugen an Haushaltssteckdosen des Mietobjekts ist ausdrücklich untersagt.
(8) Fahrräder, E-Bikes und vergleichbare Fortbewegungsmittel, die in Fahrradabstellräumen oder Gemeinschaftskellern untergebracht werden, sind nicht gegen Diebstahl oder Vandalismus versichert. Die Absicherung obliegt dem Mieter.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich pro Wohneinheit und Nacht und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sind – sofern nicht gesondert ausgewiesen – im Mietpreis enthalten. Die im Gesamtpreis enthaltene Endreinigung sowie die Servicepauschale und Wäschepakete sind obligatorischer Vertragsbestandteil.
(3) Etwaige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(4) Innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.
(5) Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag sofort und ohne vorherige Anzahlung fällig.
(6) Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Zahlung auf dem Geschäftskonto von Meerbett.
(7) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Meerbett nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(8) Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Übergabe des Mietobjektes.
§ 5 Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei Meerbett.
(2) Es gelten folgende pauschale Entschädigungen:
• Bis 28 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• Ab 27 Tage vor Mietbeginn sowie bei Nichtantritt: 100 % des vereinbarten Mietpreises
(3) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Meerbett behält sich ihrerseits den Nachweis eines höheren Schadens vor.
(5) Meerbett ist berechtigt, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, jedoch nicht dazu verpflichtet.
(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 6 Umbuchungen
(1) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
(2) Bis 28 Tage vor Mietbeginn kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – eine Umbuchung innerhalb desselben Objektes erfolgen.
(3) Ab 27 Tage vor Mietbeginn ist eine Umbuchung ausgeschlossen.
(4) Ein Objektwechsel gilt als Stornierung mit anschließender Neubuchung; es gelten die Regelungen gemäß § 5.
(5) Bei Buchungen über externe Vertriebspartner können abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Diese sind den jeweiligen Buchungsbedingungen des Partners zu entnehmen.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch Meerbett / Vermieter
(1) Meerbett ist berechtigt, im Namen des Vermieters vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
– vereinbarte Zahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht geleistet werden,
– höhere Gewalt oder sonstige weder von Meerbett noch vom Vermieter zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
– die Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgte, insbesondere hinsichtlich der Person des Mieters oder des Nutzungszwecks,
– der Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermieter und Meerbett vor Mietbeginn beendet wird,
– erhebliche Vertragsverstöße vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen,
– ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Nutzung des Mietobjekts den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Meerbett oder des Vermieters gefährden könnte, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich von Meerbett zuzurechnen ist,
– gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß § 2 Abs. 6 dieser AGB verstoßen wird.
(2) Bei schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten nach Anreise – insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Objektes oder des Inventars – kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der Anspruch auf den vollen Mietpreis bleibt in diesem Fall bestehen.
(3) Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch Meerbett stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu.
§ 8 Anreise und Kurtaxe
(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann sich die Bereitstellung verzögern; hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Schadensersatz oder Mietminderung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Meerbett vorliegt.
(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Nähere Einzelheiten zur Schlüsselübergabe ergeben sich aus den Anreiseinformationen, die dem Mieter vor Anreise übermittelt werden.
(3) Die jeweils gültige Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und vom Mieter gesondert gemäß der Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.
§ 9 Abreise
(1) Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr vollständig geräumt und in folgendem Zustand zu übergeben: besenrein, Müllbehälter entleert, Leergut und Altpapier sachgemäß entsorgt, Geschirr gespült, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen sowie Markisen und Sonnenschirme eingefahren.
(2) Sämtliche Schlüssel und Zugangsmedien sind spätestens am Abreisetag an der vereinbarten Stelle zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Mieter für die vollständigen Kosten der Neubeschaffung einschließlich eines eventuell erforderlichen Schlosswechsels.
(3) Wird das Mietobjekt nicht gemäß diesen Vorgaben hinterlassen, ist Meerbett berechtigt, zusätzliche Reinigungskosten von mindestens 150,00 € geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Bei verspäteter Räumung ist Meerbett berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 10 Haftung
(1) Meerbett haftet im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Schadensersatzansprüche gegen Meerbett und den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, die Meerbett oder der Vermieter zu vertreten hat. Im Übrigen haften Meerbett und der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Treten Störungen oder Mängel während des Aufenthalts auf, wird Meerbett bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Mieter ist seinerseits verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(5) Meerbett haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände des Mieters. Die Einbringung eigener Sachen in das Mietobjekt erfolgt auf eigenes Risiko.
§ 11 Internetnutzung
(1) Soweit im Mietobjekt ein Internetzugang bereitgestellt wird, handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung ohne Gewähr für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Störungsfreiheit. Ein Ausfall des Internetzugangs begründet keinen Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz.
(2) Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Der Mieter ist für die Sicherheit seiner eigenen Endgeräte selbst verantwortlich. Virenschutz und Firewall werden nicht zur Verfügung gestellt. Meerbett übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internetzugangs an Endgeräten des Mieters entstehen.
(4) Dem Mieter ist bei Nutzung des Internetzugangs insbesondere untersagt:
– die Verbreitung oder der Abruf strafbarer, rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte,
– die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Schutzrechten Dritter,
– das Eindringen in fremde Netzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte,
– der unaufgeforderte Massenversand von Nachrichten (Spam),
– die Nutzung von Anwendungen, die die Funktionalität oder Struktur des bereitgestellten Anschlusses beeinträchtigen können.
(5) Der Mieter stellt Meerbett und den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Mieter resultieren. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Mieters erfolgt ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Meerbett zu entnehmen.
(3) Soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich – etwa zur Ermöglichung einer kontaktlosen Schlüsselübergabe – kann Meerbett personenbezogene Daten des Mieters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an beauftragte Dienstleister weitergeben. Der Mieter wird hierauf bei der Buchung gesondert hingewiesen.
§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)
(1) Bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen als Wohnzwecken besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
(2) Dies gilt insbesondere für Buchungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern mit fest vereinbartem Zeitraum – auch dann, wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über Internet, E-Mail oder Telefon) geschlossen wurde.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Meerbett behält sich das Recht vor, die AGB unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Meerbett.
(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Freistellungsklausel: Verstößt der Mieter gegen die in diesen AGB festgelegten Pflichten, haftet er Meerbett und dem Vermieter gegenüber auf Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, Meerbett und den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem solchen Verstoß ergeben. Dies umfasst auch die mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kosten und Aufwendungen.