Allgemeine Mietbedingungen

AGB

AGB - Allgemeine Mietbedingungen der Meerbett GmbH

Lieber Gast,

die Meerbett GmbH bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und der Meerbett GmbH. Die Meerbett GmbH ist für den Gast auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Ferienunterkünfte (Wohnungen und Häuser) verschiedener Eigentümer. Die Meerbett GmbH vermittelt den Vertrag zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Gast.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen unabhängig vom Ort der Buchung z.B. über das Internet, via Telefon oder schriftliche Buchungen usw.

§1 Vertragsschluss

1.1. Der Eigentümer, vertreten durch die Meerbett GmbH, bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung/seines Hauses auf der Homepage www.meerbett.de die Abgabe eines Angebots an.

Der Beherbergungs- /Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass die Meerbett GmbH das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, annimmt.

1.2. Ist das vom Gast gewünschte Ferienobjekt verfügbar und nimmt der Eigentümer das Angebot des Gastes auf Abschluss des Hauptvertrages an, kommt zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Eigentümer erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung.
Das Mietobjekt darf nur mit der in unserer Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

§2 Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Meerbett GmbH als Vertreter des Eigentümers möglich.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Meerbett GmbH Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Meerbett GmbH.

§3 Rücktritt vom Vertrag/Stornierungsgebühren

3.1. Der Mietvertrag zwischen dem Gast u dem Eigentümer ist für ein/e Wohnung/Haus in einem bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Preis geschlossen. Es gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.

3.2. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung nach folgender Staffel zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 €:

Bis 29 Tage vor Reiseantritt 0% des Mietpreises

28 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises

ab 14 Tage vor Reiseantritt sowie Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Mietpreises

Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

3.3. Im Falle eines Beherbergungsverbotes zu touristischen Zwecken durch das Land Schleswig Holstein hat der Mieter einen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung des Mietvertrages. In dem Fall hat die Meerbett GmbH den Anspruch auf die Bearbeitungspauschale in Höhe von 60 €.

3.4. Bei Buchungen über Portale (Airbnb, Booking, Fewodirekt) gelten die dort angegebenen Stornierungsbedingungen.

§4 Umbuchung

4.1. Änderungen des Vertrages hinsichtlich Objekt, Zeitraum oder Mietsumme sind nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Im Falle einer angenommenen Umbuchung wird die Meerbett GmbH diese dem Gast gegenüber bestätigen.

Eine Umbuchung wird dem Gast einmalig kostenlos angeboten (Kosten je nach entsprechender Saisonzeit).

§5 Preise/Leistungen

5.1. Die im Angebot angegebenen Preise schließen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. ein. Sie gelten pro Wohneinheit und Nacht. Die Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

§6 Anreise/Abreise

6.1. Gebuchte Ferienwohnungen/-häuser/Appartements stehen Ihnen am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des gebuchten Objektes ausnahmsweise nicht bis 18.00 Uhr erfolgt.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Meerbett GmbH das Recht vor, kurzfristig bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Sie werden gebeten am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Mietobjekt besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel/Keycard an der Rezeption bzw bei benannten Personen abzugeben.

6.2. Die Meerbett Gmbh ist berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.

§7 Anzahlung/Bezahlung

7.1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise dem aufgeführten Konto auf Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein.

Bei kurzfristigen Reservierungen – weniger als 14 Tage vor Anreise – ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis zu zahlen.

7.2. Um unseren Service stets zu optimieren und Ihnen für Rückfragen jederzeit beratend zur Seite zu stehen, wird für jede Buchung eine Servicegebühr erhoben.

§8 Rücktritt des Vermieters

8.1. Die Meerbett GmbH ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. In diesem Fall ist die Meerbett GmbH berechtigt vom Mietvertrag mit dem Gast zurückzutreten.

8.2. Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung vorliegt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis.

§9 Haftung und Pflichten

9.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Meerbett GmbH. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder mit ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

9.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt.

9.3. Die Meerbett GmbH haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

9.4. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag an der Rezeption bzw bei benannten Personen mitzuteilen.

9.5. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die Meerbett GmbH oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

9.6. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während Ihres Aufenthaltes gegenüber der Meerbett GmbH schriftlich anzuzeigen.

9.7. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit der Meerbett GmbH mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

9.8. Bei Verlust eines oder mehrerer an den Gast übergebenen Schlüssel werden die Kosten für die Wiederbeschaffung dem Gast in Rechnung gestellt. 

§10 Kurtaxe

10.1. Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten! Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.

§11 Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

11.1. Steht dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung, gestattet die Meerbett Gmbh/der Eigentümer die Nutzung dieses Anschlusses für die Dauer der Mietzeit. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Es wird keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für bestimmte Zwecke
übernommeen.

11.2. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten.

11.3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Lan Verbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz u Firewall stehen nicht zur Verfügung. Für die Sicherung seines Endgerätes gegen Schadsoftware hat der Gast selbst zu sorgen. Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt die Meerbett GmbH/Eigentümer keine Haftung.

11.4. Der Gast ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Der Gast stellt die Meerbett GmbH/Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch für die mit der
Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

§12 Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§13 Gerichtstand

13.1. Ausschließlicher Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Eigentümers.

Scharbeutz, Dezember 2022

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